Zum Inhalt springen
18 Fragen beantwortet

Häufige Fragen zur MTR-Anerkennung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Anerkennungsverfahren für internationale Radiologie-Fachkräfte in Deutschland.

Allgemein

Was bedeutet MTR und MTRA — was ist der Unterschied?
MTRA (Medizinisch-technische Radiologieassistentin) war die bisherige Berufsbezeichnung. Seit dem 01.01.2023 gilt das neue MT-Berufe-Gesetz (MTBG), das die Berufsbezeichnung in MTR — Medizinische Technologin bzw. Medizinischer Technologe für Radiologie geändert hat. Inhaltlich bleibt der Beruf gleich: Durchführung radiologischer Diagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Strahlenschutz.
Muss ich in Deutschland nochmal eine Ausbildung machen?
Nein. Die berufliche Anerkennung ist keine erneute Ausbildung, sondern eine Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Behörde vergleicht Ihre ausländische Qualifikation mit der deutschen MTR-Ausbildung nach MTBG. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, können diese über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden.
Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
Das gesamte Verfahren dauert in der Regel 6 bis 12 Monate, je nach Bundesland und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Die reine Bearbeitungszeit des Antrags beträgt 3 bis 4 Monate. Dazu kommt die Vorbereitungszeit für eine eventuelle Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang. Details finden Sie im Anerkennungsverfahren.
Kann ich während der Anerkennung arbeiten?
Ja. Mit einer Berufserlaubnis nach §1 Abs. 2 MTBG können Sie bereits während des Anerkennungsverfahrens als MTR-Fachkraft unter Aufsicht in Kliniken und radiologischen Praxen arbeiten. Die Berufserlaubnis wird befristet erteilt und setzt in der Regel mindestens Sprachkenntnisse auf B1-Niveau voraus.

Voraussetzungen

Welches Sprachniveau brauche ich?
Für die volle Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung MTR benötigen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Mit B1 können Sie in einigen Bundesländern eine befristete Berufserlaubnis unter Auflagen erhalten. Alle Details unter Voraussetzungen.
Welche Dokumente brauche ich?
Sie benötigen: Ausbildungsnachweis (beglaubigt und übersetzt), Berufserfahrungsnachweise, Sprachzertifikat B2, Personalausweis oder Reisepass, ärztliches Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, tabellarischer Lebenslauf und ggf. Apostille oder Legalisation. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen offiziell übersetzt und beglaubigt sein.
Muss ich meine Dokumente übersetzen lassen?
Ja. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer (auch: beeidigte/r Übersetzer/in) ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen beglaubigt sein. Eine Liste vereidigter Übersetzer finden Sie bei den Landgerichten oder über die Datenbank des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ).
Brauche ich eine Apostille?
Das hängt vom Herkunftsland ab. Für Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, genügt eine Apostille. Für Dokumente aus Nicht-Haager-Staaten ist eine Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung erforderlich. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland.

Kenntnisprüfung

Was wird in der Kenntnisprüfung geprüft?
Die Kenntnisprüfung nach §51 MTBG umfasst 3 Kompetenzbereiche, die individuell laut Ihrem Defizitbescheid festgelegt werden. Typische Prüfungsinhalte sind: radiologische Diagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Strahlenschutz, Qualitätssicherung und Patientenkommunikation. Details finden Sie unter Kenntnisprüfung.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Kenntnisprüfung besteht aus zwei Teilen: Der mündliche Teil dauert 45 bis 60 Minuten. Der praktische Teil umfasst je nach Kompetenzbereich maximal 120 Minuten. Beide Teile werden in der Regel an einem Tag abgelegt.
Was passiert, wenn ich die Kenntnisprüfung nicht bestehe?
Bei Nichtbestehen können Sie die Kenntnisprüfung wiederholen. Die genaue Anzahl der zulässigen Wiederholungen variiert je nach Bundesland. Es empfiehlt sich, nach einem Nichtbestehen die Schwachstellen gezielt nachzuarbeiten — idealerweise mit Unterstützung eines Vorbereitungskurses.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Die Prüfungsgebühren für die MTR-Kenntnisprüfung liegen bei ca. 1.000 bis 1.500 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für einen Vorbereitungskurs an. Der Anerkennungszuschuss des BMBF übernimmt Kosten bis zu 600 Euro für das Anerkennungsverfahren. Weitere Informationen unter Kosten & Finanzierung.

Anpassungslehrgang

Was ist ein Anpassungslehrgang?
Der Anpassungslehrgang ist eine Alternative zur Kenntnisprüfung. Er besteht aus Theorieunterricht an einer staatlich anerkannten MTR-Schule und einer betreuten Praxisphase bei einem Arbeitgeber oder einer Partnereinrichtung. Die Dauer beträgt in der Regel 3 bis 12 Monate. Mehr dazu unter Anpassungslehrgang.
Wie lange dauert der Anpassungslehrgang?
Die Dauer wird individuell durch den Defizitbescheid festgelegt und richtet sich nach dem Umfang der festgestellten Unterschiede zwischen Ihrer Ausbildung und der deutschen MTR-Ausbildung. Typischerweise dauert ein Anpassungslehrgang zwischen 3 und 12 Monaten.
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang — was soll ich wählen?
Die Entscheidung hängt von Ihrer Situation ab. Erfahrene Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung wählen oft die Kenntnisprüfung — sie ist schneller und kostengünstiger. Bei umfangreichen Defiziten laut Defizitbescheid kann der Anpassungslehrgang sinnvoller sein, da er eine praxisnahe Nachqualifikation unter fachlicher Begleitung ermöglicht.

Kosten & Finanzierung

Was kostet die MTR-Anerkennung insgesamt?
Die Gesamtkosten betragen ca. 2.000 bis 6.000 Euro, abhängig von Ihrem individuellen Weg. Darin enthalten sind Antragstellung, Übersetzungen, Sprachkurs und Vorbereitungskurs bzw. Anpassungslehrgang. Viele Kosten können durch Fördermittel gedeckt werden. Details finden Sie unter Kosten & Finanzierung.
Gibt es finanzielle Unterstützung?
Ja, es gibt mehrere Fördermöglichkeiten: Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit deckt die Kurskosten bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Der Anerkennungszuschuss des BMBF übernimmt bis zu 600 Euro. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert Weiterbildungen für Beschäftigte. Zudem übernehmen viele Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig.
Übernimmt mein Arbeitgeber die Kosten?
Häufig ja. Der Fachkräftemangel im Radiologie-Bereich ist erheblich, weshalb viele Kliniken und radiologische Praxen ein großes Interesse an der Gewinnung qualifizierter MTR-Fachkräfte haben. Die Kostenübernahme wird oft im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung geregelt — fragen Sie aktiv danach.

IAG Akademie — Gezielte MTR-Qualifizierung

Die IAG Akademie bereitet internationale Radiologie-Fachkräfte azav-zertifiziert auf die Kenntnisprüfung nach §51 MTBG vor — mit individueller Betreuung, Online-Vorbereitung und Prüfungssimulationen.